Rechtliches

Nutzungsbedingungen

für die Webanwendung „Ladungssicherungsrechner“ · Version 1.2 · Stand 14.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der webbasierten Software „Ladungssicherungsrechner“ (nachfolgend „Software“) durch Kunden. Anbieter ist die MAROTECH GmbH, Heinkelstraße 2-4, Technologiepark Fulda, 36041 Fulda, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Fulda, HRB 1322, vertreten durch die Geschäftsführung (Claudia Uth, Steffen Uth), E-Mail: info@marotech.de (nachfolgend „Anbieter“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Freischaltung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten für die Lieferung von Waren. Für die Nutzung der Software gelten vorrangig diese Nutzungsbedingungen sowie das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Die Software ist eine Berechnungshilfe zur Planung und Dokumentation von Ladungssicherungsmaßnahmen im Straßen-, Bahn- und Seeverkehr. Sie berechnet auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Werte u. a. Niederzurren, Diagonal- und Horizontalzurren, Kopfschlingen, Kippen, rollende Ladung sowie Lastverteilungspläne und erstellt druckbare Protokolle.
  2. Die Software wird als Online-Dienst über das Internet bereitgestellt („Software as a Service“). Eine Überlassung des Programmcodes erfolgt nicht.
  3. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Version der Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit der vertraglich vorausgesetzte Nutzen für den Kunden dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
  4. Die Software ist ein technisches Hilfsmittel. Sie ersetzt weder die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke noch die Beurteilung des konkreten Ladungssicherungsfalls durch eine fachkundige Person (siehe §§ 6 und 7).

§ 3 Vertragsschluss, Freischaltung

  1. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme durch den Anbieter zustande, spätestens durch Übermittlung eines Freischaltcodes und einer kundenspezifischen Zugangsadresse durch den Anbieter.
  2. Der Freischaltcode ist nur einmal und nur unter der für den Kunden eingerichteten Adresse einlösbar. Bei der Freischaltung legt der Kunde einen Firmen-Administrator an und akzeptiert diese Nutzungsbedingungen.
  3. Anzahl der Benutzerplätze und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Lizenz. Erweiterungen und Verlängerungen erfolgen durch gesonderte Vereinbarung.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen dieser Bedingungen für eigene betriebliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Benutzerplätzen beschränkt. Jeder Zugang ist einer natürlichen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, sie zu vermieten, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist, sowie automatisierte Abfragen durchzuführen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen.
  4. Alle Rechte an der Software, insbesondere Urheber- und Markenrechte an Programmcode, Grafiken, Texten und Gestaltung, verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden mit der Software erstellten Berechnungen und Protokolle darf der Kunde für eigene Zwecke uneingeschränkt verwenden und an seine Auftraggeber, Fahrer und Kontrollbehörden weitergeben.

§ 5 Benutzerverwaltung und Zugangsdaten

  1. Der Firmen-Administrator des Kunden verwaltet die Benutzer seiner Firma selbstständig (Anlegen, Einladen, Zurücksetzen von Kennwörtern, Deaktivieren, Löschen) im Rahmen der vereinbarten Benutzerplätze.
  2. Der Kunde hat Zugangsdaten, Kennwörter und Freischaltcodes geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und dafür zu sorgen, dass seine Benutzer dies ebenso tun. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Kennwort unverzüglich zu ändern bzw. den betroffenen Zugang zu deaktivieren und den Anbieter zu informieren.
  3. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Zugänge seiner Firma vorgenommen werden, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.

§ 6 Normen und Regelwerke

  1. Die Software setzt Berechnungsverfahren um, die insbesondere auf DIN EN 12195-1, der Richtlinienreihe VDI 2700 (u. a. Blatt 2 und Blatt 4), DIN EN 12642 sowie dem IMO/ILO/UNECE-Leitfaden für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTU-Code) beruhen. Diese Regelwerke werden nur zur Bezeichnung der Berechnungsgrundlage genannt.
  2. Die Software enthält keine Normtexte. Normen und Richtlinien sind urheberrechtlich geschützte Werke ihrer jeweiligen Herausgeber (insbesondere DIN e. V. bzw. DIN Media GmbH und VDI e. V.). Die Nutzung der Software ersetzt nicht den Bezug der Regelwerke. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Tätigkeit maßgeblichen Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beziehen und zu beachten.
  3. In der Software angegebene Tabellenwerte, insbesondere Gleitreibbeiwerte und Beschleunigungsbeiwerte, sind als Auszug mit Quellenangabe wiedergegebene Richtwerte ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Werte der gültigen Regelwerke bzw. durch Prüfung für die konkrete Materialpaarung ermittelte Werte.
  4. Soweit für einzelne Nachweise kein ausdrückliches Verfahren in den genannten Regelwerken besteht (z. B. Kippen in Längsrichtung, rollende Ladung mit Keilen), verwendet die Software anerkannte Grundsätze der Mechanik (statisches Momentengleichgewicht). Diese Nachweise sind in der Software als solche gekennzeichnet.
  5. Der Anbieter passt die Software bei Änderungen der Regelwerke in angemessener Frist an. Eine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit dem neuesten Stand sämtlicher Regelwerke entspricht, übernimmt der Anbieter nicht. Welche Berechnungsgrundlage (z. B. DIN EN 12195-1 oder VDI 2700 Blatt 2) im Einzelfall anzuwenden ist, entscheidet der Kunde in eigener Verantwortung.

§ 7 Berechnungsergebnisse, Verantwortung des Nutzers

  1. Näherungswerte. Die Software liefert rechnerische Näherungswerte auf Grundlage vereinfachter Modelle und der vom Nutzer eingegebenen Werte. Sie dient ausschließlich als Hilfsmittel zur Planung und Abschätzung. Ein bloßes Verlassen auf die mit der Software berechneten Werte ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht ausreichend.
  2. Keine Kenntnis der tatsächlichen Situation. Der Anbieter kennt und beurteilt die tatsächliche Ausgangssituation des einzelnen Transports nicht, insbesondere nicht die Ladung (tatsächliche Masse, Schwerpunkt, Verpackung, Stabilität), den Zustand und die Eignung des Lastkraftwagens bzw. des sonstigen Transportmittels (Ladefläche, Aufbau, Zurrpunkte, Reibverhältnisse) sowie den Zustand, die Kennzeichnung und die Leistungsfähigkeit der verwendeten Ladungssicherungsmittel und Hilfsmittel.
  3. Kontrollpflicht des Nutzers. Die Kontrolle der Berechnung und der daraus abgeleiteten Ladungssicherung obliegt allein dem Kunden bzw. dem jeweiligen Nutzer. Er hat die Ergebnisse vor jeder Verwendung durch eine fachkundige Person auf Plausibilität und Übereinstimmung mit der tatsächlichen Situation zu prüfen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eingaben (z. B. Masse, Schwerpunktlage, Reibbeiwert, Zurrkraft, Vorspannkraft, Winkel, Fahrzeugdaten) ist allein der Kunde verantwortlich.
  4. Zustand und Eignung der Sicherungsmittel. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die eingesetzten Ladungssicherungsmittel (z. B. Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile, Kantenschutz, Antirutschmatten, Keile) sowie Zurrpunkte und Fahrzeugaufbauten nicht ablegereif, unbeschädigt, ordnungsgemäß gekennzeichnet und für den geplanten Zweck geeignet und ausreichend bemessen sind (u. a. nach DIN EN 12195-2 bis -4, DIN EN 12640 und DIN EN 12642).
  5. Prüfung durch den Versender. Die Ladungssicherung ist in jedem Fall vor Fahrtantritt vom jeweiligen Versender bzw. Verlader und vom Fahrzeugführer zu prüfen. Die Software entbindet den Kunden, seine Mitarbeiter und alle an der Beförderung Beteiligten (insbesondere Absender, Verlader, Fahrzeugführer und Halter) nicht von ihren gesetzlichen Pflichten, etwa nach §§ 22 und 23 StVO, § 31 StVZO sowie §§ 411, 412 HGB.
  6. Keine Verantwortung des Anbieters für die Ladungssicherung. Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software gemäß § 2. Er übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Ladungssicherung und kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass eine Ladung mit Hilfe der Software fehlerhaft oder unzureichend gesichert wurde, insbesondere nicht, wenn die Ursache in unzutreffenden Eingaben, einer unterlassenen oder unzureichenden Kontrolle durch den Nutzer, im Zustand oder der Eignung von Fahrzeug oder Sicherungsmitteln oder in Umständen des Einzelfalls liegt, die die Software nicht abbildet. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen richtet sich ausschließlich nach § 12.
  7. Die mit der Software erstellten Protokolle sind Berechnungsnachweise des Kunden. Sie sind keine Gutachten, Zertifikate, Freigaben oder Bestätigungen des Anbieters.

§ 8 Inhalte des Kunden, Logos

  1. Der Kunde kann in der Software eigene Inhalte hinterlegen, insbesondere Firmenlogo, Firmendaten und Gestaltung sowie Berechnungen. Die Übernahme von Logo und Gestaltung von einer Webseite ist nur zulässig, wenn der Kunde hierzu berechtigt ist.
  2. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm hinterlegten Inhalten verfügt und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung seiner Inhalte beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  3. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Rechte an seinen Inhalten ein (Speicherung, Darstellung, Ausgabe im Protokoll).

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Einschränkungen durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder Umstände, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Internets, höhere Gewalt), stellen keine Pflichtverletzung dar. Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.
  3. Die Sicherung seiner Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn wesentlichen Berechnungen und Protokolle regelmäßig und eigenverantwortlich außerhalb der Software zu sichern, insbesondere indem er die Protokolle als PDF speichert und auf eigenen Systemen ablegt oder ausdruckt; dies gilt entsprechend für hochgeladene Fotos und Dokumente.
  4. Eine Datensicherung für den Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungen des Anbieters. Fertigt der Anbieter aus betrieblichen Gründen Sicherungskopien an, dienen diese ausschließlich dem Betrieb der Software; ein Anspruch des Kunden auf Sicherung, Aufbewahrung, Herausgabe oder Wiederherstellung seiner Daten besteht nicht.

§ 10 Vergütung

  1. Die Vergütung, ihre Fälligkeit und etwaige Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.

§ 11 Laufzeit, Sperrung, Vertragsende

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus der Lizenz. Befristete Lizenzen enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung vereinbart wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder eine Gefährdung der Sicherheit der Software bestehen. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden.
  3. Nach Ende der Laufzeit bleiben die Daten des Kunden für 30 Tage gespeichert, damit der Kunde sie nach Verlängerung weiter nutzen oder Protokolle ausdrucken kann; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Protokolle rechtzeitig zu sichern.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  5. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung seiner Kontroll- und Prüfpflichten nach § 7, ist nach § 254 BGB anzurechnen. Schäden, die bei ordnungsgemäßer Kontrolle nach § 7 nicht eingetreten wären, gelten im Verhältnis der Parteien als vom Kunden verursacht, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
  6. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet der Anbieter – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seine Daten nicht nach § 9 Abs. 3 gesichert hat. Im Übrigen haftet der Anbieter für Datenverlust im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung des Kunden erforderlich gewesen wäre.
  7. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Rahmen der Software personenbezogene Daten der Benutzer des Kunden verarbeitet (insbesondere Name, Benutzername, E-Mail-Adresse, Anmeldezeitpunkte sowie in Berechnungen und Protokollen enthaltene Angaben), geschieht dies im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Benutzer verantwortlich, insbesondere für deren Information.
  3. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Berechnungen, Ladungs- und Fahrzeugdaten des Kunden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Der Anbieter greift auf Inhalte des Kunden nur zu, soweit dies zur Erbringung der Leistung, zur Behebung von Störungen oder auf Anweisung des Kunden erforderlich ist.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, geänderter Regelwerke oder Weiterentwicklung der Software, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder bei der Anmeldung in der Software mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
  3. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fulda. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

MAROTECH GmbH · Heinkelstraße 2-4, Technologiepark Fulda · 36041 Fulda · info@marotech.de · USt-IdNr. DE 811 807 916